Honorar
Die Vergütung von Sachverständigenleistungen im Gerichtsverfahren wird durch das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz geregelt und nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Die Honorarberechnung für Privataufträge erfolgt nach Zeitaufwand Stundensatz zuzüglich Nebenkosten und gesetzlicher MwSt.
Stundensatz auf Anfrage