Schadensgutachten
Leistungen rund um das Thema Schadensgutachten:
Bauschäden und Baumängel
Ein Schaden ist eine Veränderung an einem Bauwerk mit Beeinträchtigung des Aussehens, der Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit und der Dauerhaftigkeit oder der Standsicherheit. Nicht immer lassen sich die erkannten Mängel einem einzelnen Gewerk zuordnen. Mängel werden von Handwerkern häufig nicht erkannt und es wird weiter gearbeitet bis ein offensichtlicher Schaden daraus entsteht. Ein Schaden entsteht Ihnen z.B., wenn Ihr Keller nicht dicht ist und Wasser eindringt. Wenn es sich dabei um viel Wasser handelt, sind Ihre Einrichtungsgegenstände oder die eingelagerten Utensilien u.U. davon betroffen. Darüber hinaus ist die gesamte Baukonstruktion betroffen. Die Schadensbeseitigungskosten sind beträchtlich, es entsteht ein finanzieller Schaden. Schäden haben also einen technischen und einen finanziellen Aspekt.
BAUMÄNGEL
Bei Baumängeln handelt es sich um Fehler in der Leistung bzw. in der Ausführung am Bauwerk. Sie müssen nicht zwangsläufig einen Schaden nach sich ziehen. Unter einem Mangel versteht man, dass der tatsächliche Zustand des Bauwerkes von dem Zustand abweicht, den der Unternehmer und der Bauherr bei Vertragsschluss vorausgesetzt haben. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Bau so zu erstellen, dass er die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Mängel entstehen u.a. durch nicht korrigierte Fehler.
Bei Mängeln muss man drei verschiedene Fälle unterscheiden, nämlich die nachzubessernden Mängel, die hinnehmbaren Mängel (Minderwerte) und die hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten.
Auf der Baustelle treffen Bauleute verschiedener Fachrichtungen zusammen, die sich vorher nie gesehen haben. Sprachliche und menschliche Schwierigkeiten sowie unvorhergesehene Probleme mit Werkstoffen oder dem Baugrund können zu Fehlern führen.
Beweissicherungen zum Zustand von Gebäuden und Grundstücken
Beweissicherung während der Baumaßnahme, bei Kauf, vor Instandsetzungen, vor Modernisierungen – Stichtags bezogen – Schäden vorher – nachher
Vorher
Nacher
Begutachtung von Bau- und Feuchteschäden
Insbesondere bei Kellerabdichtungen, Bodenplatten und Anschlussarbeiten.
Wassereinbruch durch fehlerhafte Verlegung einer Dränage und fehlerhafte Abdichtung des Kellergeschosses:
Die geltenden DIN Normen 18195 Bauwerksabdichtungen und die DIN 4095 Dränung waren diesem Ausführenden gänzlich unbekannt. Diesen DIN Normen geben für die jeweils vorliegenden Wasser- bzw. Bodenverhältnisse entsprechende Ausführungsdetails vor.
Beurteilung von handwerklichen Arbeiten und Bauleistungen
Fundament nicht zentrisch angeordnet
Keine direkte Lastübertragung – Holzbohle zwischen Stahlstütze und Fundament
Die Abnahme bzw. Beurteilung von Bauleistungen birgt erhebliches Konfliktpotenzial;
Liegt bereits ein Mangel vor oder nur eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit.
Was tun?
Die Regeln der Technik sind von dem Stand der Technik zu unterscheiden. Dieser kennzeichnet den Entwicklungsstand von fortschrittlichen Verfahren oder Betriebsweisen, deren Eignung für die Praxis als gesichert erscheint. Der Stand der Technik spielt insbesondere im Schallschutz als rechtlicher Maßstab für die Bewertung von Immissionen eine Rolle. Der Stand der Technik gibt daher die Möglichkeiten vor, die den derzeit besten Schutz vor Lärmbelästigungen gewährleisten.
Ursachenfindung von Schimmelpilzschäden
Anmerkungen zum Problem Feuchteschäden und Schimmelbildung
1. Feuchteschäden aus der Konstruktion
Feuchteschäden in Wohnungen, oft mit Schimmelbildungen verbunden, können von außen eindringendes Regenwasser, besonders aus Schlagregen, und/oder aus Erdfeuchte seitlich und von unten als Ursache haben. Diese Baufeuchte ist dann ein Baufehler. Weitere Baufehler können aus Baumängeln, besonders im Bereich der Wärmedämmung einschl. der Wärmebrücken vorliegen.
2. Weitaus häufiger sind jedoch Feuchteschäden durch Bewohnen
Im täglichen Leben wird ständig Wasserdampf produziert, je Person und Stunde ca. 50 ml, dazu wesentlich erhöhte Mengen aus Kochen, Duschen, Wäsche waschen, Grünpflanzen u.v.a.. Jede Raumluft enthält also Wasserdampf, der bei der Abkühlung kondensiert und als „ Schwitzwasser“ oder „Tauwasser“ auftritt. Dabei ist das Schwitzwasser Kondensat auf der Konstruktion, wenn feuchte Luft an den kälteren Bauteilen kondensiert. Tauwasser ist Kondensat in der Konstruktion, wenn Wasserdampf in Bauteile diffundiert (eindringt) und der Sättigungsdruck erreicht wird. Im Schlafzimmer fällt z.B. bei 2 Personen und 10 Stunden Ruhezeit fast 1 Liter Wasser als Kondensat an.
3. Wasserdampfgehalt der Luft
Der Wasserdampfgehalt der Luft wird als absolute Feuchte in Gramm pro Kubikmeter Luft angegeben. Die Luft kann nur eine bestimmte Menge Wasserdampf aufnehmen. Diese sog. Sättigungsmenge hängt von der Temperatur ab. Das Verhältnis von vorhandener Feuchte zur Sättigungsfeuchte bei den verschiedenen Temperaturen ist die bekannte relative Luftfeuchte in %. Sättigungswerte sind z.B.:
Bei 10° und 5 g vorhandenem Wasserdampf beträgt die relative Luftfeuchte also y=5/9,4 = 0,53 = 53 % Bei niedrigen Temperaturen bedeutet die gleiche Wasserdampfmenge eine höhere relative Luftfeuchtigkeit: Bei 0° und 5 g wird y = 5 /~ 5 = 1,0 = 100 %Unsere Empfindung richtet sich nicht nach der relativen, sondern nach der absoluten Feuchte. Wenig Wasserdampf bis ca. 5 g/m³ ist angenehm, größere Mengen (10-15 g/m³ und mehr) sind unangenehm. 15 g/m³ sind z.B. in der Badezimmerluft bei 24° und 70 % relative Luftfeuchte enthalten, Schwitzwasser bildet sich dann schon bei 18°. 10,5 g/m³ sind in der Wohnzimmerluft bei 20 C° und 60% relativer Luftfeuchte enthalten, Schwitzwasser bildet sich dann bei 12°.
Letztere Zahlen zeigen, dass bei Oberflächentemperaturen der Wohnungswände von 10-15 °, die sich in den Nachtstunden oder tagsüber bei Abwesenheit der Bewohner und gedrosselter Heizung sehr schnell einstellen, bereits Kondensatbildung als Schwitzwasser erfolgt. Das feuchte Kondensat führt zu Staubbindung mit dunklen Flecken und dann auch zur Schimmelbildung.
4. Schimmelbildung
Schimmelpilze sind überall verbreitet und wichtig im natürlichen Stoffkreislauf.Voraussetzungen für schädliche Schimmelpilzbildung in Innenräumen sind :
- Feuchte, als Material- und/oder Luftfeuchte,
- ausreichende Temperaturen
- Nährstoffangebot (schon Staubablagerungen reichen aus)
Diese Voraussetzungen sind im Wohnbereich fast immer vorhanden. Durch die erhöhten Wärmeschutzanforderungen des vergangenen Jahrzehntes haben die Streitigkeiten über Schadensursachen – Baufehler und/oder Nutzungsfehler (Bewohnen) ständig zugenommen.
Die Schäden treten besonders auf den Innenseiten der Außenwände auf. Es sind fast immer Kondensationsschäden, bei dem die Raumluftfeuchte sich an der kälteren Oberfläche der Außenwände niederschlägt, wobei auch Möbel, die zu dicht an den Außenwänden stehen, einbezogen werden können.
Neben Lüftungs- und Heizungsdefiziten können Baufehler, Wärmebrücken und Putze, diese Effekte verstärken. Gips- und Trockenputze (Gipskarton) haben gegenüber Kalkzementputzen eine geringere Pufferfähigkeit für die Dampfdiffusion und bieten Pilzen in der Regel mehr Nahrung. Die Voraussetzungen des Pilzwachstums gem. Ziff. 4 müssen aber gegeben sein.
Die Frage nach der Herkunft der Feuchtigkeit – Baumängel und äußere Einflüsse oder nicht angepasstes Wohnverhalten – steht in der Regel im Streit.
Bei Neubauten ist je nach Wetterlage der Bauzeit bis zu 2 Jahren mit Baurestfeuchte zu rechnen, für die in jedem Falle erhöhtes Heizen und Lüften erforderlich ist. Wie schon erwähnt, können Baumängel diesen Prozess verlängern.
5. Verhaltensregeln zur Vermeidung von Feuchte und Schimmel in Wohnräumen
Verhindern lassen sich Feuchte- und Schimmelbildung nur durch Heizen und Lüften, entsprechend den Anforderungen aus Wetterlage, bauphysikalischer Leistungsfähigkeit der Konstruktion und Wohnbedingungen. Zur Vermeidung von Kondensatbildung aus Wohnfeuchte ist eine ausreichende Oberflächentemperatur der Außenbauteile erforderlich.
In Schlafzimmern reichert sich die absolute Luftfeuchtigkeit bei meist gedrosselten Temperaturen in den Morgenstunden besonders stark an. Dazu kommt dann weitere Feuchte aus dem Badezimmer. Kondensatbildung an den kalten Wänden ist die logische Folge. Als Lüftung ist eine intensive Stoßlüftung in Abhängigkeit der Jahreszeit, möglichst quer durch Tür und Fenster erforderlich. Die trockene Kaltluft muss dann aber aufgewärmt werden, wenn sie die Restfeuchte aufnehmen soll.
Fenster in Kippstellung sind z.B. keine ausreichende Lüftung, da nur die Wärme, nicht aber die Feuchte abgeführt wird, was deren Niederschlag als Kondensat fördert.Zusätzliches Heizen und Lüften als Anpassung an die bauphysikalische Situation der Wohnung unterbleibt dann. Es treten zwangsläufig Feuchteschäden auf, und man klagt über eine feuchte Wohnung.
Zur eindeutigen Begründung von Feuchte und Schimmelmängeln sind bauphysikalische Messungen – unter Umständen auch über längere Zeiträume – fast immer erforderlich. Bei hoher Feuchte muss der Luftwechsel erhöht werden. Bei den höheren Dämmwerten der Bauten ab 1995 und besonders ab 2000, verbunden mit fast dichten, hochgedämmten Fenstern sind mechanische Lüftungsanlagen (evtl. mit Wärmerückgewinnung) zu empfehlen.Der bauphysikalisch begründete Grenzwert von ca. 50% r.L.F. bezieht sich auf unsere mittleren Außenklimabedingungen. Medizinisch begründen lässt sich dieser Wert nicht. Gesundheitlich problematisch wird die Feuchte erst in Verbindung mit Verschmutzung, die zur Schimmelpilzbildung führen kann.
Rechnungsprüfungen
Prüfungen von Angeboten, Leistungsbeschreibungen und Rechnungen nach den zum Zeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien. Unter Einbezug der VOB.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Grundlegende Ausführungen zur VOB/A
Anwendungsbereich
Vergabegrundsätze
Vergabeverfahren und Verfahrenstypen
Vertragsarten
Leistungsbeschreibung
Vergabeunterlagen
Aufhebung einer Ausschreibung
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Grundlegende Ausführungen zur VOB/B
Abschluss des Bauvertrags
Vorbereitung der Ausführung
Ausführung
Vergütung
Behinderung und Bedenkenmitteilung
Verzug und Vertragsstrafe
Versicherungen am Bau
Abnahme der Bauleistung
Gewährleistung von Bauleistungen
Kündigung des Bauvertrags
Abrechnung von Bauleistungen
Zahlung gemäß § 16 VOB/B
Teil C: Allgemein technische Vertragsbedingungen (ATV)
Grundlegende Ausführungen zur VOB/B
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen
DIN 18 459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
DIN 18 331 Betonarbeiten
DIN 18 379 Raumlufttechnische Anlagen
DIN 18 300 Erdarbeiten
DIN 18 330 Mauerarbeiten
DIN 18 340 Trockenbauarbeiten
DIN 18 345 Wärmedämmverbundsysteme
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
DIN 18 381 Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen
DIN 18 340 Trockenbauarbeiten
DIN 18 345 Wärmedämmverbundsysteme
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten